Der Schreinereibetrieb muss nicht zwingend von einem einzigen Standort aus erfolgen, zumal es sich nach wie vor um eine Betriebsgemeinschaft von zwei unabhängigen Unternehmen handelt (Z.________ holzwerkstatt, C.________ GmbH) und schwerpunktmässig Bauschreinerei betrieben wird. Für die Umsetzung ist eine Frist von sechs Monaten, d.h. bis Ende 2014, angemessen. Die Verkleinerung des Betriebs ist daher auch zumutbar.