__ sind vielmehr abhängig von der Betriebsgrösse. Die von der Gemeinde verfügten Anordnungen zur Anlieferung und das selektive Einbahnsystem sind schlecht kontrollierbar und stellen mangels Verbindlichkeit gegenüber Dritten nur beschränkt geeignete Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands dar (siehe dazu unten, Erwägung 8). Die Verkleinerung des Betriebs auf fünf Personen ist daher erforderlich, um den rechtmässigen Zustand gemäss Besitzstandsgarantie wiederherzustellen. Der Schreinereibetrieb muss nicht zwingend von einem einzigen Standort aus erfolgen, zumal es sich nach wie vor um eine Betriebsgemeinschaft von zwei unabhängigen Unternehmen handelt (Z._____