f) Eine mildere Massnahme als die Betriebsverkleinerung ist nicht ersichtlich. Mit den zusätzlich verfügten bzw. bewilligten Schalldämmmassnahmen beim Haupttor und der Südfassade lassen sich nur die Immissionen vermindern, die durch Schreinertätigkeiten im engeren Sinn entstehen. Auf den Betriebs- und Zulieferverkehr, die prekäre Parkplatzsituation und den Güterumschlag haben die Schalldämmungen aber keinen Einfluss. Das Arbeitsvolumen und die Intensität der Nutzung am Standort A.________ sind vielmehr abhängig von der Betriebsgrösse.