c) Die Gemeinde ist bei ihrer Massnahme nicht von acht Mitarbeitenden ausgegangen, sondern von einem Total von acht im Betrieb tätigen Personen inklusive die beiden heutigen Betriebsinhaber. Sie präzisierte dazu, dass die Inhaber nur je zu 50% im Betrieb arbeiteten, so dass es im Ergebnis einem Betrieb mit sieben Personen entspreche. Aus dem Entscheid ergibt sich auch nicht, dass die Mitarbeiter, die auf Baustellen arbeiten, nicht mitgemeint sein sollten, selbst wenn die Immissionen aus diesen Schreinertätigkeiten an anderen Orten entstehen.