Die V.________ AG bringt dagegen vor, mit der Wiederherstellungsverfügung müsse nicht der Zustand von 1999 wiederhergestellt werden. Vielmehr gelte es mit geeigneten Massnahmen die Emissionen zu begrenzen. Heute werde überwiegend auf den Baustellen gearbeitet. Die Gemeinde habe berücksichtigt, dass vorliegend die Arbeit auf den Baustellen immissionsmässig nicht von Belang sei.