b) Die Beschwerdeführenden 1-19 rügen, unter der Besitzstandsgarantie bestehe kein Entwicklungspotential für acht Mitarbeitende. Der Betrieb sei auf den vorbestehenden Zustand, d.h. drei Mitarbeitende, zu beschränken und dürfe keine Bauschreinerei sein. Zudem dürften die Maschinen nur im Rahmen der Besitzstandsgarantie von bis zu drei Mitarbeitenden gleichzeitig betrieben werden. Auch der Beschwerdeführer 20 beantragt eine Reduktion der Anzahl Beschäftigten auf die Besitzstandsgarantie. Die V.________ AG bringt dagegen vor, mit der Wiederherstellungsverfügung müsse nicht der Zustand von 1999 wiederhergestellt werden.