Dass die Gemeinde damals die Baubewilligungspflicht bezweifelte, stellt keine Vertrauensgrundlage dar, da die Änderungen ja bereits erfolgt waren. Zudem hat die Gemeinde diese Frage schliesslich nicht selber entschieden, sondern dem Regierungsstatthalter zum Entscheid unterbreitet. Es wird allgemein vorausgesetzt, dass sich Bauwillige um die Zulässigkeit ihres Tuns kümmern. Von Personen, die wie vorliegend im Baugewerbe tätig sind, darf erst recht erwartet werden, dass sie sich die Frage nach der Baubewilligungspflicht stellen, zumal das Betriebsgebäude in einem reinen Wohnquartier in der Wohnzone liegt und unbestritten nicht zonenkonform ist.