_ AG reichte das Betriebskonzept zwar gleichzeitig mit dem Baugesuch ein, aus ihrem Begleitschreiben und dem Baugesuchsformular 1.0 geht aber klar hervor, dass dieses Konzept nicht Teil des Bauvorhabens ist. Vielmehr beantragte die V.________ AG damit Massnahmen für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die Gemeinde hat das Konzept auch nicht bewilligt, wie sie im Bauentscheid explizit festhält (S. 4), sondern ausgehend davon Wiederherstellungsmassnahmen angeordnet, die teilweise strenger sind als die Vorschläge der V.________ AG. Das Betriebskonzept ist demnach weder Teil der Bauvorhaben noch wurde es als solches bewilligt.