b) Die Gemeinde hat in der Publikation des Baugesuchs die "Genehmigung Betriebskonzept" als Bauvorhaben aufgeführt. Auch im angefochtenen Entscheid ist das Betriebskonzept bei den Bauvorhaben genannt. Da die Gemeinde in Ziff. I/1 des angefochtenen Entscheids die "eingangs erwähnte[n] Bauvorhaben" bewilligt hat, könnte bei einer formellen Betrachtungsweise tatsächlich der Eindruck entstehen, das Konzept sei bewilligt worden. In der Sache trifft dies aber nicht zu. Die V.________ AG reichte das Betriebskonzept zwar gleichzeitig mit dem Baugesuch ein, aus ihrem Begleitschreiben und dem Baugesuchsformular 1.0 geht aber klar hervor, dass dieses Konzept nicht Teil des Bauvorhabens ist.