Mit Beschwerdeantwort vom 31. Januar 2014 schliessen die Beschwerdegegner 1-19 auf Abweisung der Beschwerde der V.________ AG (Beschwerdeführerin 21). Der Beschwerdegegner 20 beantragt mit Beschwerdeantwort vom 13. Januar 2014 ebenfalls Abweisung der Beschwerde der V.________ AG. Die Gemeinde Worb beantragt mit Stellungnahme vom 27. Januar 2014 die Abweisung aller Beschwerden und die Bestätigung des angefochtenen Gesamtbau- und Wiederherstellungsentscheids. 9. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen