8. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die gesamten Vorakten ein. Die V.________ AG (Beschwerdegegnerin 21) beantragt mit separaten Beschwerdeantworten vom 23. Januar 2014, die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1- 19 sei vollumfänglich abzuweisen, die Beschwerde des Beschwerdeführers 20 sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.