6. Am 27. Dezember 2013 reichte die V.________ AG (Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin 21) Beschwerde bei der BVE ein und stellt folgende Rechtsbegehren: 1a) Ziff. II/1 Bst. c des angefochtenen Entscheids sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: "Die Absauganlage darf nur bei Bedarf betrieben werden. Die Bauabteilung behält sich das Recht vor, Stichproben durchzuführen.“