«Sämtliche Zu- und Wegfahrten von der Schreinerei (...) für Warentransporte haben von Süden bzw. nach Süden auf die H.________strasse oder über den AH.________weg zu erfolgen. Für die notwendigen Wendemanöver ist auf dem Betriebsareal der benötigte Platz jederzeit frei zu halten. Das Befahren der A.________strasse mit Motorfahrzeugen über 3,5 t von und zu der Schreinerei (...) aus nördlicher Richtung, d.h. via AI.________weg ist grundsätzlich untersagt.