f-h) sowie Kontingente für Lastwagenzufahrten (Bst. h, i). Für den Fall, dass die bewilligten Vorhaben und die Wiederherstellungsmassnahmen von Ziff. II/1 Bst. a, b und c nicht fristgerecht ausgeführt würden, drohte sie die Ersatzvornahme und Straffolgen an. 4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1-19 am 19. Dezember 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein und stellen folgende Rechtsbegehren: