3. Mit Gesamtbauentscheid und Wiederherstellungsentscheid vom 22. November 2013 bewilligte die Gemeinde Worb die Bauvorhaben mit der Auflage, dass sie innert drei Monaten nach Rechtskraft der Baubewilligung zu realisieren seien (Ziff. I). Gleichzeitig ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an (Ziff. II). Die Wiederherstellungsmassnahmen betreffen insbesondere die Absauganlage (Ziff. II/1 Bst. a und c), Schallschutzmassnahmen an der Südfassade (Bst. b), die Verkleinerung des Betriebs auf acht Personen (Bst. e), die Betriebszeiten (Bst. j), die Parkierung (Bst. k), Verkehrsanordnungen für die Zufahrt (Bst. f-h) sowie Kontingente für Lastwagenzufahrten (Bst.