Die neue Betriebsgemeinschaft nahm im Gebäudeinnern Änderungen vor (Ersatz von Maschinen, neue Absauganlage, Balkenlage), welche der Regierungsstatthalter von Bern- Mittelland am 15. Dezember 2010 für baubewilligungspflichtig erklärte. Diese Verfügung wurde rechtskräftig. Mit Gesamtentscheid vom 20. Mai 2011 bewilligte die Gemeinde die nachträglichen Baugesuche für die Neuanschaffung von Maschinen, den Ersatz der Späneabsauganlage, den Einbau der Balkenlage für die Absauganlage und die Nutzungen des Gebäudes.