1. An der A.________strasse YX.________ in Worb wird seit 1944 eine Schreinerei betrieben. Die Parzelle Worb Gbbl. Nr. X.________ liegt in der Wohnzone W2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. Nach einem Brand bewilligte die Gemeinde am 16. Dezember 1999 den Neuaufbau einer Möbelwerkstätte - Schreinerei, welche vom Einzelunternehmer Y.________ geführt wurde. Anfangs 2010 verlegten Z.________ und G.________ ihre Betriebe (Z.________holzwerkstatt und C.________ GmbH) an die A.________strasse YX.________. Im Mai 2010 gründeten sie zusammen mit Y.________ die V.________ AG. Die Schreinerei wird seither als Betriebsgemeinschaft geführt und erhielt eine Neuausrichtung auf die Bauschreinerei.