ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2014/185/186 vom 19.8.2015). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts teilweise gutgeheissen (BGE 1C_489/2015 vom 25.2.2016). RA Nr. 110/2013/420 Bern, 5. Juni 2014 in der Beschwerdesache zwischen Frau BA.________ Beschwerdeführerin 1 / Beschwerdegegnerin 1 Herrn BB.________ Beschwerdeführer 2 / Beschwerdegegner 2 Frau BC.________ Beschwerdeführerin 3 / Beschwerdegegnerin 3 Herrn BD.________ Beschwerdeführer 4 / Beschwerdegegner 4