4. Die Gemeinde Lenk teilte mit Schreiben vom 31. Juli 2013 mit, sie habe keine Bemerkungen anzubringen. Mit Eingaben vom 14. und 16. Juli 2013 teilte der Beschwerdegegner mit, dass er den geplanten Neubau als Ferienhaus nutzen will und am Bauvorhaben festhalte. In der Folge wies das Rechtsamt der BVE mit Verfügung vom 7. August 2013 darauf hin, dass der fragliche Neubau nach einer ersten summarischen Prüfung voraussichtlich nicht bewilligt werden könne.