ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht eingetreten (VGE 2013/322 vom 2.10.2013) RA Nr. 110/2013/41 Bern, 29. August 2013 in der Beschwerdesache zwischen Helvetia Nostra, handelnd durch Herrn Franz Weber, Case postale, 1820 Montreux 1 Beschwerdeführerin und Herrn X.________ Beschwerdegegner sowie Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lenk, Gemeindeverwaltung, Rawilstrasse 22, 3775 Lenk im Simmental