4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Gesamtbetrag von Fr. 7’204.– (inkl. Auslagen und MWSt) zu ersetzen, ausmachend Fr. 1'801.– pro Beschwerde. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher F.________, mit Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher H.________, mit Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Twann-Tüscherz, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, A-Post - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), zH OLK Gruppe Seeland, zur Kenntnis, per Kurier