Die architektonische Gestaltung der neuen Überbauung ist zwar vorliegend nicht Verfahrensgegenstand. Wie die OLK aber zu Recht ausführte, lässt sich die Fassadenfarbe nicht losgelöst von der Architektur beurteilen, da die Anzahl der Häuser und die Dichte der Überbauung die Farbwirkung verstärken und die Farbe ihrerseits die Wirkung der Überbauung beeinflusst.