Die gute Gesamtwirkung ist weder an geringen noch an besonders hohen architektonischen Qualitäten zu messen. Das bedeutet bei durchschnittlichen örtlichen Gegebenheiten, dass das Mittelmass der Umgebung nicht gestört werden darf und sich eine neue Baute oder Anlage an den qualitativ hochwertigeren Bauten und Anlagen der Umgebung zu orientieren hat.13 Schutzobjekt des Ortsbild- und Landschaftsschutzes ist der Aussenraum, soweit er von einem öffentlichen Standort aus für den Betrachter als Einheit erfassbar ist.14