10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 4. Aufl. 2013, Art. 9/10 N. 7 9 Angabe des Grundtones im Baugesuch. Vorliegend können die Fassadenfarben auf den bewilligten Plänen aber auch im weitesten Sinn nicht als gelb oder gelblichgrün bezeichnet werden. Die gelben Farbtöne Planea P 613 und P 614 wurden mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 16. November 2011 nicht bewilligt, zumal sie nicht nur den Plänen, sondern auch den Angaben im Baugesuch widersprechen. 5. Beurteilung der Fassadenfarben