Darüber hinaus reicht die Nachbarschaft jedoch so weit wie die allfälligen nachteiligen Auswirkungen des Bauvorhabens. Bei ästhetischen Einwänden muss eine Sichtverbindung zum Bauvorhaben bestehen. Auch in einem solchen Fall bedarf es noch einer besonders nahen Beziehung zur Streitsache, welche wesentlich stärker ist als diejenige der Allgemeinheit.7