d) Die Beschwerdegegnerin bestreitet, dass die Beschwerdeführenden 3 bis 5 an einem Beschwerdeverfahren bei der BVE „interessiert“ seien, ohne dies aber zu begründen. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden legitimiert sich mit den in den Vorakten befindlichen Anwaltsvollmachten, welche für das Verfahren „in Sachen Projektänderung zu Baubewilligung Nr. P.________, G.________ (v.a. Änderung der Fassadenfarbe)“ erteilt wurden.5 Diese Vollmachten umfassen auch ein Beschwerdeverfahren. Die Beschwerden der Beschwerdeführenden 3 bis 5 wurden somit form- und fristgerecht eingereicht.