1. Die Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2 (...) sowie die Beschwerden der Beschwerdeführer 3 bis 5 (...) seien abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten wird. 2. Der Entscheid der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 26. September 2013 betreffend Farbänderung der Fassaden sei zu bestätigen. 3. Die Einstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz, Baupolizeibehörde vom 7. Juli 2013 sei aufzuheben, in Übereinstimmung mit dem Entscheid der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 26. September 2013.