Die Beschwerdeführenden behalten sich ausserdem im Rahmen einer Rechtsverwahrung Schadenersatzansprüche vor, welche durch die Fassadenverkleidung und die weiteren Bauarbeiten entstehen könnten. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, vereinigte die Beschwerdeverfahren. Es holte einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch.