2. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 25. Oktober 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Mit separaten Beschwerden vom 29. Oktober 2013 gelangten die Beschwerdeführerin 3, der Beschwerdeführer 4 und die Beschwerdeführerin 5 an die BVE. Sämtliche Beschwerdeführenden stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Baukommission Twann-Tüscherz vom 26. September 2013 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. [Beweisantrag]