Die Beschwerdegegnerin hatte im Baugesuch als Fassadenfarbe „div. Grautöne“ angegeben. Im Juni 2013 brachte sie an den beiden untersten Häuser Fassadenplatten in zwei Gelbtönen an. Nach Anhörung der Beschwerdegegnerin erliess die Gemeinde am 7. Juli 2013 eine Baueinstellungsverfügung für die Montage der Fassadenplatten. Am 22. Juli 2013 reichte die Beschwerdegegnerin ein nachträgliches Baugesuch für die Fassadenfarben Eternit Planea P 613 und P 614 samt Plänen ein, welche vom Beschwerdeführer 4 und der Beschwerdeführerin 5 unterschrieben waren. Die Gemeinde führte das kleine Baubewilligungsverfahren ohne Publikation durch (Art. 27 BewD1) und