betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 26. September 2013 (Projektänderungsbewilligung; Änderung Fassadenfarbe) I. Sachverhalt 2 1. Am 16. November 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel der Beschwerdegegnerin die Gesamtbaubewilligung für den Neubau von sechs Einfamilienhäusern. Die Parzellen Twann-Tüscherz (O.________) Gbbl. Nr. I.________, J.________, K.________, L.________, M.________ und N.________ liegen in der Wohnzone W2 in O.________.