3. a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenbeitrag in der Höhe von 1'750.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Beschwerdeführenden 3 bis 38 haben der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenbeitrag in der Höhe von 1'750.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden 3 bis 38 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung