Je ein Satz der genannten Pläne geht an die Beschwerdegegnerin, die Gemeinde Utzenstorf und das Regierungsstatthalteramt Emmental. 60 Vgl. Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: 61 VGE 2013/137 vom 26. Mai 2014, E. 6 31 Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 12. September 2013 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden wie folgt verlegt: