Die Bauparzelle befindet sich im Übrigen in einer heterogenen Umgebung ohne besondere Qualitäten; sie liegt weder in einem Ortsbildschutzgebiet noch in einer Baugruppe. Die OLK hat überzeugend dargestellt, dass das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild oder die benachbarten Baudenkmäler hat. Zudem ist die Beschwerdegegnerin der Empfehlung der OLK, die Balkontiefe zu reduzieren und sie nicht übereck zu führen, nachgekommen. Die Balkone sind nach einer Projektänderung im vorinstanzlichen Verfahren weniger tief als ursprünglich vorgesehen und überragen zwar seitlich noch die Fassade, führen aber nicht mehr über die Gebäudeecke.