d) Die Vorinstanz hat einen Bericht der Kantonalen Kommission zur Pflege der Ortsund Landschaftsbilder (OLK) eingeholt. Diese beurteilt das Vorhaben zusammengefasst wie folgt: Das Projekt habe weder aus ortsbildpflegerischer noch aus gestalterischer oder räumlicher Sicht eine negative Auswirkung auf die umgebende Bebauung bzw. auf das bestehende Quartier. Es tangiere keine relevanten Ortsbild-Qualitäten und die charakteristischen Elemente der beiden benachbarten Denkmäler würden nicht beeinträchtigt.