Das Baureglement der Gemeinde Utzenstorf enthält in Art. 28 Abs. 1 GBR insbesondere folgende Bestimmung zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: "Bauten und Anlagen sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung, Material und Farbwahl so auszubilden, dass zusammen mit den bestehenden und vorauszusehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht."