d) Da das Bauvorhaben nur 19 Familienwohnungen umfasst, ist eine zusätzliche grössere Spielfläche gemäss Art. 15 Abs. 2 BauG nicht erforderlich. Auch eine Auflage betreffend der Nichtumwandlung der beiden Zweieinhalbzimmerwohnungen ist nicht notwendig: Die zu bewilligenden Pläne sehen den Bau von zwei Zweieinhalbzimmerwohnungen vor; es dürfen an ihrer Stelle keine Wohnungen mit mehr Zimmern erstellt werden. Der bewilligte Zustand ist auch für künftige Eigentümer der Gebäude bzw. Wohnungen verbindlich (Art.