Dies ist vorliegend der Fall: Beim Bauvorhaben handelt es sich nicht um ein einzelnes Gebäude auf einer kleinen Parzelle, sondern um eine Überbauung mit drei Häusern sowie einer Einstellhalle und oberirdischen Besucherparkplätzen. Da Einstellhallen von Wohnüberbauungen in der Regel nicht frei zugänglich, sondern abgeschlossen sind, ist es üblich, dass Besucherparkplätze nicht in der Einstellhalle, sondern separat oberirdisch angeordnet werden. Dies erfordert häufig zwei Strassenanschlüsse. Vorliegend wurde zudem die Anordnung der oberirdischen Parkierungsanlage auf der Nordseite der Bauparzelle von der Gemeinde aus Gründen des Ortsbildes gewünscht.