Auf dieser dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Die Unterschreitung des Strassenabstandes beeinträchtigt daher keine öffentlichen Interessen. Entgegenstehende nachbarliche Interessen werden von den Beschwerdeführenden nicht gelten gemacht. Inwiefern die Anordnung der Parkplätze "wildes" Parkieren an der 45 Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (Strassenbaugesetz, SBG) 46 Vortrag zum Strassengesetz vom 4. Juni 2008, S. 24, im Internet zu finden unter , Rubriken "Rechtsamt/rechtliche Grundlagen/Vorträge" 47 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 21