Die Strasse ist heute jedoch in jenem Bereich, der an die Bauparzelle angrenzt, nur auf 4.50 bis 5 m ausgebaut. Der Strassenraum könnte daher bis zur zulässigen Maximalbreite von 6 m verbreitert werden, ohne dass Teile der Bauparzelle beansprucht werden müssen. Auch nach einem allfälligen Ausbau der Strasse wäre zudem noch ein Grünstreifen zwischen Strassenraum und Parkierungsanlage vorhanden. Auch die Verkehrssicherheit bzw. die Sichtverhältnisse werden nicht beeinträchtigt, da sich im Strassenabstand keine Abstellplätze, sondern nur Teile der Fahrgasse befinden. Auf dieser dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.