65 SBG erlaubte das Erstellen von Bauten im Vorland relativ grosszügig. Ziel des Gesetzgebers bei der Revision des SBG war nicht eine Verschärfung des Rechts, sondern eine Vereinfachung und Zusammenfassung der Bestimmungen zu den Strassenabständen in wenigen Artikeln.46 Es ist deshalb angebracht, für die in Art. 65 SBG genannten und vergleichbare Bauten im Vorland die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach einem weniger strengen Massstab zu beurteilen als für die allgemeine Ausnahme in Art. 26 BauG. c)