a) Auf der Nordseite der Bauparzelle sollen acht ungedeckte Aussenparkplätze erstellt werden. Die Fahrgasse bzw. der Manövrierraum dieser Parkierungsanlage befindet sich teilweise im Strassenabstand zur G.________ strasse (Gemeindestrasse). Der Regierungsstatthalter hat gestützt auf die Zustimmung der Strassenbaupolizei der Gemeinde und eine positive Beurteilung des OIK IV eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes erteilt. Die Beschwerdeführenden rügen nun, es fehlten Gründe für eine Ausnahmebewilligung und die Anordnung der offenen Parkierung fördere das "wilde" Parkieren entlang des Strassenrandes, was die Sichtverhältnisse