Abstandsvorschriften des EG ZGB41 auch als öffentlich-rechtliche Bestimmungen. Laut Art. 79k Abs. 1 EG ZGB dürfen Zäune bis zu einer Höhe von 1.20 m an die Grenze gestellt werden, höhere Einfriedungen sind um das Mass ihrer Mehrhöhe von der Grenze zurück zu nehmen. Die Versickerungsmulde kann daher mit einem Zaun gesichert werden, ohne die Grenzabstandsvorschriften zu verletzen. - Der angefochtene Entscheid verlangt mittels einer Auflage, dass die Regenwasserleitungen ein Mindestgefälle von 1 % aufweisen müssen.42 6. Aussenparkplätze und Strassenabstand