- Die Versickerungsmulde überragt den fertigen Boden nicht. Es handelt sich deshalb gemäss Art. 26 Abs. 1 des Baureglementes der Gemeinde Utzenstorf vom 28. Juni 2004 (GBR) um eine Tiefbaute, die einen Grenzabstand von nur 0.5 m einzuhalten hat. Die geplante Versickerungsmulde hält diesen Abstand ein. Wird zur Sicherung ein Zaun um die Mulde erstellt – was von der bfu empfohlen wird, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist – gelten gemäss Art. 26 Abs. 3 GBR40 die 40 Baureglement der Gemeinde Utzenstorf vom 28. Juni 2004, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 11. März 2005 19