- Das Freibord, das heisst der Abstand zwischen maximalem Einstau in der Versickerungsmulde und der Oberkante der Mulde, ist für die gewässerschutzrechtliche Beurteilung irrelevant. Im Übrigen beträgt das Freibord auf der Südseite der Mulde gegen die Nachbarliegenschaften hin bei einem maximalen Einstau von 0.3 m wie von der Werner + Partner AG korrekt angegeben 0.47 m.