- Aus den Projektänderungsplänen ergibt sich, dass das Terrain leicht abfällt und das gewachsene Terrain nicht auf beiden Seiten der Versickerungsmulde die gleiche Höhe hat. Geht man vom Terrain auf der Südseite der Mulde aus, beträgt ihre Tiefe um die 0.77 m, wie die Werner + Partner AG angibt. Geht man vom gewachsenen Terrain auf der Nordseite aus, beträgt die Tiefe wie von den Beschwerdeführenden angegeben 0.67 m. Diese Abstände zwischen gewachsenem Terrain und Muldensohle sind aber für die die Messung des trockenen Minimalabstandes irrelevant;