d) Gemäss den Projektänderungsplänen befindet sich die Muldensohle auf 473.60 m ü. M. und darunter eine Humusschicht von 0.3 m. Die Aushubkote liegt somit auf 473.30 m ü. M. Gemäss Angaben der Werner + Partner AG ist der 10-jährige Grundwasserhöchststand in diesem Bereich 472.75 m.ü.M. Der trockene Minimalabstand beträgt somit 0.55 m. Wie das AWA als kantonale Fachstelle in seinem Fachbericht vom 21. März 2014 zu Recht festhielt, ist die geänderte Anlage, deren Dimensionierung durch hydrogeologisch kompetente Fachpersonen erstellt wurde, daher bewilligungsfähig.