Gemäss kantonalen Richtlinien sollte dieser Abstand 1 m betragen.39 Laut der Richtlinie "Regenwasserentsorgung" des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA 2002, Update 2008) sind bei Versickerungsanlagen über die bewachsene Humusschicht auch trockene Minimalabstände von 0.5 m zulässig. Das AWA toleriert solche Minimalabstände von 0.5 m, wenn die Dimensionierung der Versickerungsanlagen und die Bestimmung der zehnjährigen Höchstgrundwasserspiegel durch eine hydrogeologisch kompetente Fachperson erstellt werden.