Mittels Auflagen wurde zudem verfügt, dass während der Bauphase die Grundwasserstände permanent zu überwachen und Wasserfassungen in der näheren Umgebung in die hydrogeologischen Überwachungsarbeiten einzubeziehen sind sowie der Gemeinde nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung ein Schlussbericht einzureichen ist. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bei der Erteilung von Gewässerschutzbewilligungen geprüft wird, ob ein Vorhaben mit den Gewässerschutzvorschriften vereinbar ist. Nicht zu prüfen sind die Auswirkungen auf benachbarte Liegenschaften. Allerdings ist die Bauherrschaft nach Art.