Der Nachweis der Durchflusskapazität bzw. der 10 % - Regel durch die Werner + Partner AG36 erfolgte im Übrigen korrekt gemäss dem Merkblatt "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" des AWA vom April 2012. Der Nachweis zeigt auch, dass selbst wenn der mittlere Grundwasserspiegel 0.4 m höher wäre als der von der Werner + Partner AG zu Grunde gelegte Pegel, die natürliche Durchflusskapazität des Grundwasser immer noch um weniger als 10 Prozent vermindert würde. Die Ausnahmebewilligung für Bauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel sowie die Bewilligung für eine temporäre Grundwasserabsenkung wurden daher zu Recht erteilt.